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14.11.2009
Seit 2007 kann für Einnahmen aus nebenberuflicher Tätigkeit für gemeinnützige Vereine und bestimmte andere Einrichtungen ein Freibetrag von 500 € beansprucht werden. Nach Feststellungen der Finanzverwaltung haben viele gemeinnützige Vereine die...weiter
15.01.2009
Unrichtige Spendenbescheinigungen: Wer eine unrichtige Spendenbescheinigung ausstellt, haftet (schon bisher) pauschal mit 30 % der Spende für die entgangene Steuer. Die gleiche Haftung trifft, wer veranlasst, dass Spenden zweckwidrig verwendet...weiter
15.11.2019
In Deutschland engagieren sich gut 40 % der Bundesbürger ab 14 Jahren ehrenamtlich. Welche steuerlichen Vergünstigungen für dieses freiwillige Engagement beansprucht werden können, hat nun die Steuerberaterkammer Stuttgart erklärt.Für bestimmte...weiter
11.03.2015
Nebenberuflich tätige Übungsleiter, Ausbilder und Erzieher können seit 2013 bis zu 2.400 € ihrer Einnahmen pro Jahr steuerfrei beziehen, für das übrige ehrenamtliche „Personal“ von juristischen Personen des öffentlichen Rechts (z.B. Vereinsvorstände,...weiter