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08.02.2012
Der Entfernungspauschale für Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte beträgt 0,30 € pro Tag und Entfernungskilometer. Grundsätzlich ist die kürzeste Straßenverbindung zugrunde zu legen. Es kann jedoch eine längere Strecke angesetzt werden, wenn diese...weiter
08.07.2013
Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte sind in Höhe der Entfernungspauschale als Werbungskosten abziehbar. Dabei wird für die Berechnung grundsätzlich die kürzeste Wegstrecke zugrunde gelegt. Ausnahmsweise kann auch eine längere Wegstrecke...weiter
10.01.2012
Arbeitnehmer können die Aufwendungen für die Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte als Werbungskosten geltend machen. Für jeden Arbeitstag, an dem die Arbeitsstätte aufgesucht wird, können für jeden Entfernungskilometer pauschal 0,30 € angesetzt...weiter
25.09.2019
Arbeitnehmer können ihre arbeitstäglichen Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte mit einer Entfernungspauschale von 0,30 € pro Entfernungskilometer absetzen. Maßgeblich für die Berechnung der Entfernungskilometer ist die kürzeste Straßenverbindung...weiter
21.11.2013
Für den Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte kann ein Arbeitnehmer für jeden Arbeitstag, an dem er zur Arbeit fährt, für jeden vollen Kilometer der Entfernung eine Entfernungspauschale von 0,30 € als Werbungskosten geltend machen. Maßgeblich ist...weiter