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03.03.2011
Ein Vermieter muss Modernisierungen, die zur Erhöhung der Miete führen, dem Mieter spätestens drei Monate vor Beginn der Arbeiten mitteilen. Auch ohne eine derartige Ankündigung ist die spätere Mieterhöhung zulässig. Die Ankündigungspflicht soll es...weiter
26.11.2016
Wenn Sie als Vermieter in den ersten drei Jahren nach der Anschaffung eines Mietobjekts umfangreiche Instandsetzungs- oder Modernisierungsmaßnahmen an der Immobilie durchführen, drohen ihnen erhebliche steuerliche Nachteile, denn diese Kosten, die...weiter
14.02.2011
Die Steuerermäßigung für haushaltsnahe Handwerkerleistungen wird für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen in einem Haushalt gewährt. Dabei kann es sich auch um Gartenarbeiten handeln. Nicht begünstigt ist jedoch die erstmalige...weiter
23.09.2013
Aufwendungen für die Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen können unter bestimmten Voraussetzungen steuermindernd geltend gemacht werden. Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz stellte fest,...weiter
15.06.2011
Für bestimmte Handwerkerleistungen in einem Haushalt kann ein Steuerermäßigung in Höhe von 20 %, höchsten 1.200 € im Jahr beansprucht werden. Begünstigt sind dabei jedoch nur die Lohnkosten, die auf Renovierungs-, Erhaltungs- und...weiter
25.05.2012
Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Mietrechtsreform enthält u.a. die folgenden Regelungsbereiche:Energetische ModernisierungEnergetische Modernisierungen sollen für eine begrenzte Zeit von drei Monaten nicht mehr zu einer Mietminderung führen....weiter
11.09.2013
Für Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen im Haushalt kann man auf Antrag 20 % der Aufwendungen (maximal 4.000 €) steuermindernd geltend machen. Aufwendungen für Neubaumaßnahmen sind jedoch nach Ansicht der...weiter
11.06.2013
Für die Inanspruchnahme haushaltsnaher Dienstleistungen bzw. Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen kann ein Teil der Kosten von der Steuerschuld abgezogen werden. Dabei ist die Abgrenzung, was noch zu den...weiter
15.12.2011
Für haushaltsnahe Handwerkerleistungen wird eine Steuerermäßigung in Höhe von 20 % der Aufwendungen, höchstens 1.200 €, gewährt. Voraussetzung ist dabei u.a., dass es sich um Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen handelt. In der...weiter
16.03.2009
Werden Renovierungs-, Erhaltungs- oder Modernisierungsmaßnahmen von Handwerkern in einem Haushalt im Inland oder innerhalb der EU durchgeführt, ermäßigt sich die Einkommensteuer des Auftraggebers auf Antrag um 20 % der Aufwendungen, höchstens um...weiter
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