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14.06.2014
Die Höhe der Grunderwerbsteuer bestimmt sich in erster Linie nach dem Wert der Gegenleistung (z.B. dem Kaufpreis eines Grundstücks). Eine Gegenleistung kann auch darin bestehen, dass sich der Grundstückserwerber beim Kauf verpflichtet, dessen...weiter
03.06.2014
Sofern Sie eine Person bis zu Ihrem Tod unentgeltlich gepflegt haben und dafür mit einer Erbschaft bedacht werden, steht Ihnen ein erbschaftsteuerlicher Freibetrag von bis zu 20.000 € zu. Diese Vergünstigung honoriert das finanzielle bzw. ideelle...weiter
13.02.2014
Wenn Sie eine Person bis zu ihrem Tode unentgeltlich pflegen und dafür mit einer Erbschaft bedacht werden, steht Ihnen ein erbschaftsteuerlicher Freibetrag von bis zu 20.000 € zu. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat nun in einem aktuellen Urteil dargelegt,...weiter
20.08.2012
Zuwendungen des Erblassers oder Schenkers, die für unentgeltliche oder gegen unzureichendes Entgelt erbrachte Pflegeleistungen oder Unterhalt erfolgen, sind bis zu 20.000 € steuerfrei (Freibetrag). Voraussetzung ist, dass das Zugewendete als...weiter
15.06.2009
Tagespflegepersonen erhalten nach dem Sozialgesetzbuch eine laufende Geldleistung, die neben einer Erstattung des Sachaufwands auch einen angemessenen Beitrag zur Anerkennung der Pflegeleistung enthält. Bei dieser Geldleistung handelt es sich um...weiter
14.08.2008
Die Einnahmen aus der nebenberuflichen Pflege alter, kranker oder behinderter Menschen im Auftrage bestimmter Einrichtungen sind bis zur Höhe von 2.100 € steuerfrei. Die Steuerbefreiung können Helfer der Mahlzeitendienste nach Auffassung der...weiter
16.12.2014
Behinderte Menschen können in ihrer Einkommensteuererklärung einen Behindertenpauschbetrag abziehen, der sich je nach Grad der Behinderung auf 310 € bis 3.700 € beläuft.Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) werden durch den...weiter
08.08.2014
Pflegen Sie eine hilflose Person, können Sie entweder die tatsächlichen Pflegekosten als außergewöhnliche Belastungen abziehen oder pauschal einen Pflegepauschbetrag von 924 € pro Jahr geltend machen. Für den Pauschbetrag gelten die Voraussetzungen,...weiter
05.03.2020
Wer eine (nicht nur vorübergehend) hilflose Person pflegt, kann im Rahmen seiner Einkommensteuerveranlagung einen Pflege-Pauschbetrag von 924 € pro Kalenderjahr in Anspruch nehmen, sofern er keine Einnahmen für die Pflege erhält. Eine weitere...weiter
18.03.2018
Wer eine pflegebedürftige Person pflegt, kann entweder die tatsächlich entstandenen Pflegekosten oder einen Pflege-Pauschbetrag von 924 € pro Jahr als außergewöhnliche Belastung in der eigenen Einkommensteuererklärung geltend machen.Hinweis: Der...weiter